Begegnungsverbot auf der Schwinge bei Stadersand
Auf der Schwinge bei Stadersand (Strom-km 4,28 bis 4,53) wurde ein zeitlich befristetes Begegnungsverbot an Engstellen eingerichtet. Eine Kennzeichnung ist erfolgt.
Vorfahrt hat gemäß SeeSchStrO §25 Abs. 5 das mit dem Strom fahrende Fahrzeug, bei Stauwasser das Fahrzeug welches zuletzt gegen den Strom fahren musste. Das wartepflichtige Fahrzeug, muss außerhalb der Engstelle so lange warten bis das andere Fahrzeug vorbeigefahren ist.
Das Begegnungsverbot an Engstellen gilt voraussichtlich bis zum 31.10.2023.
Quelle: ELWIS